Ausschreibung
Der Automobil- und Motorradclub Siegburg e.V. im ADAC richtet eine Clubmeisterschaft nach den unten aufgeführten Bestimmungen aus.
1. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des AMC Siegburg. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Mitgliedschaft vor dem 01.07. des jeweiligen Jahres. Bei späterem Eintritt werden für die Clubmeisterschaft nur die Veranstaltungen ab dem Eintrittsdatum gewertet.
2. Veranstaltungen
Zur Wertung für die Clubmeisterschaft werden die Ergebnisse von nationalen und internationalen Motorsportveranstaltungen, die in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. durchgeführt wurden, herangezogen.
Veranstaltungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn der Fahrer unter der Bewerbung des AMC Siegburg startet, falls der Club eine für diesen Veranstaltungstyp gültige Bewerberlizenz besitzt.
Folgende Ausnahmen sind zulässig:
• Start als 2. oder 3. Fahrer unter Bewerbung eines anderen Clubs
• Start unter Firmenbewerberlizenz
• Start unter ADAC-Bewerbung bei entsprechender Qualifikation.Alle Bewerber um die Clubmeisterschaft sind verpflichtet, eine komplette Liste mit ihren Erfolgen bis spätestens 01.12. des Jahres dem Sportleiter vorzulegen, da andernfalls keine Wertung für die Clubmeisterschaft erfolgt. Für die Vorlage sind die beiliegenden Formulare zu verwenden. Diese sind vollständig auszufüllen, ebenso sind die im Wertungsbogen geforderten Unterlagen vollständig beizufügen, da andernfalls keine Wertung erfolgen kann.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Bewerber um die Clubmeisterschaft selbst verantwortlich.
3. Ausschlußkriterien
In den folgenden Fällen erfolgt keine Wertung zur Clubmeisterschaft:
- Falls ein Clubmitglied in einer anderen Clubmannschaft an einer Veranstaltung teilnimmt, bei der der AMC Siegburg ebenfalls eine Mannschaft genannt hat.
- Falls ein Clubmitglied als erster Fahrer in einer anderen Clubmannschaft bei einer Veranstaltung startet, die zu einer Mannschaftsmeisterschaft zählt, um die sich der AMC Siegburg beworben hat.
- Falls eine Suspendierung durch das DMSB-Sportgericht ausgesprochen wird, für das Jahr, in dem die Suspendierung ausgesprochen wird.
- Falls ein Clubmitglied sich unter dem Namen eines anderen Motorsportclubs um
ADAC-Gaumeisterschaft / -pokal bewirbt.
4. Ehrungen
Der Bewerber mit den meisten Clubmeisterschaftspunkten wird als AMC - Clubmeister geehrt.
5. Preise
Art und Umfang aller Preise sind abhängig vom jeweiligen Vermögen des Vereins und der Anzahl der Bewerber um die Clubmeisterschaft. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand. Neben dem Clubmeister erhalten diejenigen Bewerber einen Preis, die mindestens 10% der Punkte des Clubmeisters errungen haben.
6. Wertung
Es werden Punkte wie folgt vergeben:
Es kann wahlweise das Klassen- oder Gesamtergebnis zugrunde gelegt werden.
Für die Clubmeisterschaft werden max. 8 Veranstaltungen zur Wertung herangezogen.
7. Wertungsfaktoren (Summe aus Faktor und Zuschlag)
Art der Veranstaltung
Faktor
1.
Turnier
0,90
2.
nat. Slalom B
1,00
Orientierungsfahrt
Gleichmäßigkeitsprüfungen
3.
nat. Slalom A
1,10
Leistungsprüfungen (CHC light u.ä.)
Kartrennen
4.
Leistungsprüfungen (CHC u.ä.)
1,20
nat. Rallye B
5.
nat. Rallye A
1,30
Rundstreckenrennen
Rallycross
Prädikat Zuschlag A
Gaumeisterschaft eines ADAC-Regionalclubs (Pflichtlauf)
0,10
Gaupokallauf eines ADAC-Regionalclubs (Pflichtlauf)
Trophäenlauf der DMSB oder des ADAC
Pokallauf der DMSB
West-Euro-Cup
Young-Timer
Castrol-Haugg-Cup
VSR-Lauf
B
Markenpokal
0,15
C
Int. Automobil-Rallye-Meisterschaft (einer Nation)
0,20
Deutsche Rallycross-Meisterschaft
Deutsche Slalom-Meisterschaft
Deutsche Kart-Meisterschaft
D
FIA-Weltmeisterschaft
0,50
FIA-Europameisterschaft
0,40
FIA-Rallye-Europameisterschaft
- mit Koeffizent bis 10
0,30
- mit Koeffizent 20
0,40
Intern. 24-Stunden-Rennen
0,30
Bei den Prädikaten der Veranstaltung zählt das jeweils höchste Prädikat.
8. Sportabzeichen-Wanderpokal
Der Bewerber, der im Laufe des Jahres die meisten ADAC-Sportabzeichenpunkte erworben hat, erhält den Sportabzeichen-Wanderpokal als Wanderpreis für ein Jahr.
9. Nachwuchspokal
Der Bewerber mit den meisten Clubmeisterschaftspunkten, der Inhaber einer erstmals beantragten nationalen Lizenz ist, erhält den Nachwuchspokal.
B. Finanzielle Zuwendungen
Abhängig vom Vermögen des Vereins und der Zahl der in Frage kommenden Clubmitglieder kann auf Beschluß des Vorstandes eine teilweise finanzielle Zuwendung an die aktiven Motorsportler erfolgen.
Finanzielle Zuwendungen erhalten nur solche Clubmitglieder, die sich am allgemeinen Clubleben beteiligen, insbesondere durch Unterstützung der Club-Veranstaltungen. Die Entscheidung, wer in den Genuß evtl. finanzieller Zuwendungen gelangt, wird gemeinsam vom Vorstand und dem Fahrervertreter getroffen.
Daneben sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
• Einhaltung der Clubmeisterschaftbedingungen
• Einreichung der erforderlichen Unterlagen bis zum 01.12. des Jahres
C. Schlußbestimmungen
1. Auswertung
Die Auswertung der Clubmeisterschaft und die Festlegung einer evtl. finanziellen Zuwendung erfolgt durch den Vorstand zum Ende des Jahres unter Mitwirkung des Fahrervertreters. Das Ergebnis wird auf der Internet-Seite bekannt gegeben. Einsprüche gegen die Auswertung können bis zum 20.01.des Folgejahres beim Sportleiter eingelegt werden.
2. Ausschluss aus der Clubmeisterschaft
Verstöße gegen die Bestimmungen der Ausschreibung können mit Ausschluss aus der Wertung geahndet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand. Wer mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand ist, wird von jeglicher Wertung ausgeschlossen.
3. Siegerehrung
Die Siegerehrung wird im Rahmen einer besonderen Veranstaltung durchgeführt.
Die persönliche Teilnahme an der Siegerehrung ist Bestandteil der Clubmeisterschaft. Wer der Siegerehrung ohne vorherige Begründung oder unentschuldigt fernbleibt, ist von der Preisvergabe und evtl. finanziellen Zuwendungen ausgeschlossen.
4. Allgemeines
Der AMC Siegburg erwartet von allen Clubmitgliedern und Bewerbern um die Clubmeisterschaft ein faires Verhalten gegenüber Konkurrenten und Clubkameraden.
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